Staatliche Förderung zum Einbruchsschutz
Privatpersonen können sich zur Sicherung gegen Wohnungseinbrüche staatlich
fördern lassen.
Hier erfahren Sie, für welche baulichen Maßnahmen die KfW-Förderung gilt.
Was ist förderbar?
Was ist bei der Förderung zu beachten?
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt und von der KfW genehmigt worden sein!
Maßnahmen für den Einbruchsschutz und zum altersgerechten Umbau können für die Bezuschussung kombiniert werden.