KfW Investitionszuschuss
für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
Seit 19.11.2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen.
Gefördert werden nachfolgende natürliche Personen:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
- Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
(Alle Angaben brutto inkl. Mehrwertsteuer, sofern der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist)
- Für die ersten 1.000 Euro der Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen gibt es einen Zuschuss von 20 %. Auf jeden weiteren Euro 10 %.
- Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheut bezuschusst.
- Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
- Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen gefördert!
Detailierte Informationen finden Sie hier.
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks.
- Das Antragsformular „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ finden Sie im u.a. Link auf der Homepage der KfW.
- Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden.
- Neben dem persönlich unterschriebenen Antragsformular ist nur die beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers direkt bei der KfW per Post im Original einzureichen.
- Angebote müssen nicht mit beigefügt werden.
- Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis eines eingeholten Angebots zu beantragen.
- Das Angebot sollte unter Berücksichtigung eventueller Kostensteigerungen erstellt werden.
- Mögliche Kosten für die Erstellung eines Angebots können nicht übernommen werden.
- Gefördert werden aber die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz stehen.
- Evtl. gewährte Rabatte und Skonti mindern den Zuschuss entsprechend.
- Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und Einhaltung aller Fördervoraussetzungen erhalten Sie postalisch von der KfW eine Förderzusage
- Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 6 Monate nach der Zusage muss die Durchführung mit dem Verwendungsnachweis auf dem KFW Formular belegt werden. Das Fachunternehmen muss darauf die Einhaltung der Anforderungen bestätigen.
- Der Zusschussnehmer muss die Vorhabensdurchführung sowie die Höhe der Kosten und Maßnahmen ebenfalls bestätigen.
- Alle relevanten Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
- Die Auszahlung des Zusschusses erfolgt auf das Konto des Antragsstellers.
Tipp:
Für eine reibungslose Prüfung der „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW wird empfohlen, die Rechnungen so zu gestalten, dass aus den Rechnungspositionen die Kosten der förderfähigen Maßnahmen eindeutig gemäß der nachfolgend aufgeführten Rubriken hervorgehen.